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Gewerbeparkplätze schützen: Tipps für Unternehmen gegen Fremdparker
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Falschparker in Zürich
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Gewerbeparkplätze schützen: Tipps für Unternehmen gegen Fremdparker

Fremdparker auf Gewerbeparkplätzen? Erfahren Sie, wie Unternehmen mit Prävention, Technik und rechtlicher Unterstützung ihre Parkflächen schützen und wie Falsch-Parker.ch schnell und digital hilft, Ihr Recht durchzusetzen.

In der Schweiz sind Parkplätze knapp und heiss begehrt – besonders in gut frequentierten Lagen. Für Unternehmen mit eigenen Gewerbeparkplätzen wird das zur echten Herausforderung: Immer wieder blockieren Fremdparker wertvolle Stellflächen, die eigentlich Kunden, Mitarbeitenden oder Lieferanten vorbehalten sind. Das sorgt nicht nur für Frust, sondern kann auch zu Umsatzeinbussen führen.

Doch was können Betriebe dagegen tun? Hier sind praxistaugliche Tipps, wie Sie Ihre Gewerbeparkplätze effektiv schützen und rechtlich sauber gegen Falschparker vorgehen.

Prävention: Klare Kennzeichnung und Kommunikation

Beschilderung ist das A und O

Eine der effektivsten Massnahmen ist die eindeutige Beschilderung Ihrer Parkplätze. Nutzen Sie Schilder mit dem Hinweis "Privatparkplatz – Unberechtigt parkende Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt" oder “Privatparkplatz”. So schaffen Sie eine klare Rechtslage und machen deutlich, dass Fremdparken nicht geduldet wird.

Bodenmarkierungen verstärken die Wirkung

Ergänzend helfen Bodenmarkierungen mit Firmenlogo, Parkplatznummern oder dem Zusatz „nur für Kunden/Mitarbeitende“. Je sichtbarer, desto besser.

Interne Kommunikation nicht vergessen

Mitarbeitende und Besucher sollten ebenfalls wissen, wie die Parkregelung aussieht – etwa durch Hinweise im Intranet, auf Einladungen oder im Eingangsbereich.

Digitale Lösungen zur Parkplatzverwaltung

Immer mehr Unternehmen setzen auf smarte Parkraummanagementsysteme. Diese Lösungen ermöglichen es etwa:

  • Parkplätze über eine App zu reservieren,
  • Nummernschilder automatisch zu erkennen (Kennzeichenerkennung),
  • die Parkdauer zu kontrollieren.

Gerade in urbanen Gebieten kann die Kombination aus Technologie und klaren Regeln unbefugtes Parken wirksam eindämmen.

Rechtliche Möglichkeiten: Was ist erlaubt?

Die Rechtslage in der Schweiz

In der Schweiz darf ein Unternehmen grundsätzlich selbst gegen Falschparker auf dem eigenen Grundstück vorgehen. Voraussetzung ist jedoch eine eindeutige Beschilderung (siehe oben) und dass der Parkplatz zweifelsfrei dem Unternehmen zugeordnet ist.

Abschleppen – aber richtig

Wenn trotz Hinweisschildern jemand unberechtigt parkt, darf das Fahrzeug entfernt werden. Wichtig: Die Kosten dürfen dem Fahrzeughalter nur in Rechnung gestellt werden, wenn ein klarer Hinweis auf die Abschleppgefahr vorhanden war. Dokumentieren Sie den Vorfall (z. B. mit Fotos).

Zusammenarbeit mit einem professionellen Anbieter

Viele Unternehmen in der Schweiz arbeiten mit Dienstleistern wie Falsch-Parker.ch zusammen. Die FalschParker App übernimmt die komplette Abwicklung:

  • Meldung von Falschparkern per App oder Foto,
  • rechtssichere Prüfung und Verfolgung des Falls,
  • Koordination und Ausführung des Abschleppauftrags.

So sparen Sie Zeit, Nerven und handeln auf rechtlich sicherem Boden.

Positive Erfahrungen kommunizieren

Nutzen Sie Ihr Engagement für Ordnung auch als Botschaft an Ihre Kundschaft: "Bei uns finden Sie garantiert einen freien Parkplatz!" Solche Aussagen stärken das Vertrauen und zeigen, dass Ihnen guter Service wichtig ist.

Fazit: Mit System gegen Fremdparker

Fremdparker auf Gewerbeparkplätzen sind mehr als ein Ärgernis – sie schaden dem Geschäftsablauf. Doch mit einer Kombination aus Prävention, Technik, klarer Rechtslage und ggf. externer Unterstützung können Unternehmen ihre Parkflächen zuverlässig schützen.

Wenn Sie selbst betroffen sind, zögern Sie nicht, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Anbieter wie Falsch-Parker.ch machen es einfach, zu Ihrem Recht zu kommen schnell, unkompliziert und digital.