Falsch-parker app logo
Unsere neue App ist da!

Unsere AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der ParkGuard Solutions GmbH und der FalschParker App

Datum der letzten Änderung: 25. Mai 2026


Wichtige Informationen im Überblick

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») gelten für die Nutzung der FalschParker App, der Webseiten sowie der damit verbundenen Dienstleistungen der ParkGuard Solutions GmbH in der Schweiz.

Die FalschParker App ermöglicht es privaten Nutzern und Geschäftskunden, Parkverstösse auf privaten Parkplätzen oder Privatgrundstücken zu melden, zu dokumentieren und zu bearbeiten. Je nach Nutzung können über die Plattform Umtriebsentschädigungen ausgelöst, Parkflächen verwaltet, Fälle bearbeitet oder weitere Dienstleistungen beauftragt werden.

In vielen Fällen stellt die ParkGuard Solutions GmbH die technische Plattform sowie die damit verbundenen Dokumentations-, Bearbeitungs-, Zahlungs- und Supportprozesse zur Verfügung. Physische Parkplatzkontrollen, Abschlepporganisationen oder weitere Vor-Ort-Dienstleistungen werden nur erbracht, wenn diese ausdrücklich vereinbart oder beauftragt wurden.

Bitte lesen Sie diese AGB sorgfältig durch. Sie enthalten wichtige Informationen zur Nutzung der Plattform, zu den Rechten und Pflichten der Nutzer sowie zur Verantwortung bei der Meldung und Bearbeitung von Parkverstössen.

Sie schliessen einen Vertrag mit der ParkGuard Solutions GmbH, einer in der Schweiz ansässigen Gesellschaft mit beschränkter Haftung.

Die FalschParker App ist Eigentum der:
ParkGuard Solutions GmbH
Schaffhauserstrasse 121
8302 Kloten
Schweiz
E-Mail: support@falsch-parker.ch


1. Geltungsbereich

Diese AGB regeln die Nutzung der FalschParker App, der Webseiten sowie der damit verbundenen Dienstleistungen der ParkGuard Solutions GmbH.

Die Plattform kann von privaten Nutzern sowie von Geschäftskunden genutzt werden, insbesondere von Eigentümern, Mietern, Verwaltungen, Facility Service Providern oder anderen berechtigten Personen.

Über die Plattform können Parkverstösse gemeldet, dokumentiert und bearbeitet sowie Umtriebsentschädigungen ausgelöst oder verwaltet werden.

Die ParkGuard Solutions GmbH stellt hierfür insbesondere die technische Plattform, Dokumentations-, Bearbeitungs-, Zahlungs- und Supportprozesse zur Verfügung.

Physische Parkplatzkontrollen, Abschlepporganisationen oder weitere Vor-Ort-Dienstleistungen werden nur erbracht, wenn sie ausdrücklich vereinbart oder beauftragt wurden.

2. Nutzer und Geschäftskunden

Nutzer im Sinne dieser AGB sind alle Personen, die die FalschParker App, die Webseite oder die Dienstleistungen der ParkGuard Solutions GmbH verwenden.

Dazu gehören private Nutzer sowie Geschäftskunden, beispielsweise Immobilieneigentümer, Verwaltungen, Mieter, Facility Service Provider, Unternehmen oder andere berechtigte Auftraggeber.

Für Geschäftskunden können zusätzliche oder abweichende Vereinbarungen gelten, insbesondere zu Parkplatzkontrollen, Cashback, Vergütungen, Abrechnung, Zuständigkeiten, Zusatzaufwand und Kündigung.

Solche individuellen Vereinbarungen gehen diesen AGB vor, soweit sie ausdrücklich abweichende Regelungen enthalten.

3. Nutzungsberechtigung

Der Nutzer bestätigt, dass er berechtigt ist, die gemeldeten Parkplätze, Parkflächen oder Privatgrundstücke zu nutzen, zu verwalten oder kontrollieren zu lassen.

Der Nutzer stellt sicher, dass die Eigentums-, Miet-, Nutzungs- oder Verwaltungsrechte an den betreffenden Flächen geklärt sind und dass keine ihm bekannten Umstände bestehen, welche der Meldung, Kontrolle oder Durchsetzung von Parkverstössen entgegenstehen.

Die ParkGuard Solutions GmbH darf sich auf die Angaben des Nutzers verlassen und ist nicht verpflichtet, Eigentums-, Miet-, Nutzungs- oder Verwaltungsrechte selbständig umfassend zu überprüfen.

4. Nutzung der Plattform

Nutzer können über die Plattform Parkverstösse erfassen, dokumentieren und zur Bearbeitung einreichen.

Erfasst ein Nutzer einen Fall selbst über die Plattform, ist er für die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Angaben verantwortlich. Dies gilt insbesondere für Angaben zur Parkfläche, zur Nutzungsberechtigung, zur Beschilderung, zu Parkregeln, zu Fahrzeugen und zum jeweiligen Vorfall.

Die ParkGuard Solutions GmbH bearbeitet die Fälle auf Grundlage der vom Nutzer bereitgestellten Informationen und Dokumentationen.

5. Physische Parkplatzkontrollen und Vor-Ort-Dienstleistungen

Die ParkGuard Solutions GmbH kann bei entsprechender Beauftragung physische Parkplatzkontrollen, Abschlepporganisationen oder weitere Vor-Ort-Dienstleistungen durchführen oder durch Partner durchführen lassen.

Solche Dienstleistungen erfolgen nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart oder beauftragt wurden.

Wird die ParkGuard Solutions GmbH mit physischen Parkplatzkontrollen beauftragt, erfolgen diese auf Grundlage der vom Auftraggeber bereitgestellten Informationen, Parkregeln, Berechtigungslisten, Pläne und Weisungen.

Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass diese Informationen vollständig, korrekt und aktuell sind.

6. Parkverstösse und Umtriebsentschädigungen

Bei Verstössen gegen geltende Parkregeln kann eine Umtriebsentschädigung erhoben werden. Diese dient der Deckung des administrativen, technischen und operativen Aufwands, welcher durch den Parkverstoss und dessen Bearbeitung entsteht.

Die Umtriebsentschädigung kann durch den Nutzer selbst über die Plattform ausgelöst oder im Rahmen einer beauftragten Dienstleistung durch die ParkGuard Solutions GmbH bearbeitet werden.

Die ParkGuard Solutions GmbH unterstützt bei der Dokumentation, Bearbeitung, Abrechnung und Durchsetzung entsprechender Fälle, soweit dies über die Plattform oder im Rahmen einer Vereinbarung vorgesehen ist.

7. Tankflucht-Vorfälle

Die ParkGuard Solutions GmbH kann auch Tankflucht-Vorfälle bearbeiten.

In Fällen der Nichtbezahlung von Treibstoff können neben dem offenen Betrag auch Umtriebsentschädigungen und Bearbeitungskosten geltend gemacht werden.

Die Bearbeitung erfolgt auf Grundlage der vom Nutzer oder Auftraggeber bereitgestellten Informationen und Nachweise.

8. Abtretung und Bearbeitung von Forderungen

Soweit im Rahmen der Plattform, eines konkreten Falls oder einer separaten Vereinbarung vorgesehen, kann der Nutzer seine Ansprüche auf Umtriebsentschädigung an die ParkGuard Solutions GmbH abtreten.

In diesem Fall ist die ParkGuard Solutions GmbH berechtigt, entsprechende Forderungen in eigenem Namen und auf eigene Rechnung geltend zu machen.

Die Einzelheiten der Abtretung, Bearbeitung und Abrechnung können in separaten Vereinbarungen, insbesondere mit Geschäftskunden, geregelt werden.

9. Cashback-Regelung

Sofern individuell vereinbart, können Immobilieneigentümer, Verwaltungen, Mieter oder andere berechtigte Auftraggeber eine Rückvergütung, einen sogenannten Cashback, für bezahlte Umtriebsentschädigungen erhalten.

Die Höhe, Voraussetzungen und Zahlungsmodalitäten des Cashbacks werden individuell vereinbart.

Ein Anspruch auf Cashback besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

10. Dokumentation, Beschilderung und gerichtliches Verbot

Die ParkGuard Solutions GmbH dokumentiert gemeldete Fälle angemessen. Dazu können insbesondere Fotos, Zeitstempel, Standortdaten, Falldaten und weitere relevante Informationen gehören.

Wo vorhanden, kann auf ein gerichtliches Verbot oder auf entsprechende Beschilderungen hingewiesen werden.

Der Nutzer ist dafür verantwortlich, dass die Angaben zur Parkfläche, zur Beschilderung, zu den geltenden Parkregeln und zu allfälligen gerichtlichen Verboten korrekt, vollständig und aktuell sind.

11. Einspruchsverfahren für Fahrzeughalter

Fahrzeughalter oder betroffene Personen können innerhalb von 10 Werktagen nach Erhalt einer Rechnung bzw. Forderung schriftlich Einspruch erheben.

Der Einspruch kann über die Webseite https://falsch-parker.ch oder per E-Mail an support@falsch-parker.ch eingereicht werden.

Die ParkGuard Solutions GmbH prüft den Einspruch anhand der vorhandenen Dokumentation und der verfügbaren Informationen.

12. Verantwortung bei falschen oder unvollständigen Angaben

Der Nutzer ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Angaben verantwortlich.

Dies gilt insbesondere für Angaben zur Parkfläche, zur Nutzungsberechtigung, zur Beschilderung, zu Berechtigungslisten, zu gemeldeten Fahrzeugen, zu gerichtlichen Verboten und zu einzelnen Parkverstössen.

Macht der Nutzer falsche, unvollständige oder irreführende Angaben oder unterlässt er wichtige Informationen, trägt er die daraus entstehenden Folgen.

Dies gilt insbesondere für Rückforderungen, zusätzliche Abklärungen, behördliche oder rechtliche Verfahren sowie daraus entstehenden angemessenen Zusatzaufwand.

Die ParkGuard Solutions GmbH ist berechtigt, solchen Zusatzaufwand dem verantwortlichen Nutzer oder Auftraggeber in Rechnung zu stellen, soweit dieser durch falsche, unvollständige oder irreführende Angaben oder durch fehlende Mitwirkung verursacht wurde.

13. Schutz vor Missbrauch der Plattform

Die Plattform darf nur für rechtmässige und berechtigte Meldungen verwendet werden.

Als unzulässige Nutzung gilt insbesondere die Meldung oder Kontrolle von Parkflächen, wenn der Nutzer dazu nicht berechtigt ist oder wenn ihm bekannt ist, dass die Nutzungs-, Eigentums- oder Verwaltungsverhältnisse ungeklärt sind.

Ebenfalls unzulässig sind falsche, missbräuchliche oder irreführende Meldungen sowie die Nutzung der Plattform zur Durchsetzung offensichtlich unbegründeter oder unrechtmässiger Forderungen.

Bei Missbrauch, ungeklärten Berechtigungen oder begründetem Verdacht auf unzulässige Nutzung kann die ParkGuard Solutions GmbH einzelne Fälle ablehnen, laufende Bearbeitungen pausieren, Forderungen zurückstellen oder den Zugang zur Plattform vorübergehend oder dauerhaft sperren.

14. Keine Garantie für erfolgreiche Durchsetzung

Die ParkGuard Solutions GmbH unterstützt bei der Dokumentation, Bearbeitung und Durchsetzung von Parkverstössen.

Es wird jedoch nicht garantiert, dass eine Umtriebsentschädigung, Forderung oder sonstige Massnahme in jedem Fall erfolgreich durchgesetzt werden kann.

Dies gilt insbesondere, wenn Einsprachen erhoben werden, Angaben unvollständig sind, Berechtigungen unklar sind oder Behörden bzw. Gerichte zu einer anderen Beurteilung gelangen.

15. Kosten

Für Geschäftskunden und private Nutzer ist die Nutzung der FalschParker App grundsätzlich kostenlos, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Bei bestimmten behördlichen Abklärungen, insbesondere bei gesperrten Halterauskünften, können zusätzliche Gebühren entstehen. Diese werden dem Fahrzeughalter oder der verantwortlichen Person weiterverrechnet werden.

Die Höhe solcher Gebühren richtet sich nach den jeweiligen kantonalen oder behördlichen Vorgaben.

16. Zugang zu Fahrzeugen und Parkflächen

Falls Abschlepp-, Kontroll- oder weitere Vor-Ort-Dienstleistungen beauftragt werden, verpflichtet sich der Nutzer oder Auftraggeber, den notwendigen Zugang zur betroffenen Parkfläche bzw. zum Fahrzeug zu ermöglichen.

Der Nutzer oder Auftraggeber stellt sicher, dass die Dienstleistung sicher und rechtmässig durchgeführt werden kann.

17. Haftung

Die ParkGuard Solutions GmbH übernimmt keine Haftung für Schäden, Verluste oder sonstige Vorfälle, die bereits vor einer Kontrolle, Meldung oder Abschleppung bestanden haben.

Ebenso übernimmt die ParkGuard Solutions GmbH keine Haftung für Schäden, die durch widerrechtliches Parken, falsche Angaben des Nutzers, unvollständige Informationen oder unklare Berechtigungsverhältnisse entstehen.

Die ParkGuard Solutions GmbH haftet nur für direkte Schäden, die durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten verursacht wurden, soweit gesetzlich zulässig.

Eine Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Ansprüche Dritter ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

18. Verfügbarkeit der Plattform

Die ParkGuard Solutions GmbH bemüht sich um eine zuverlässige Verfügbarkeit der Plattform.

Es kann jedoch zu technischen, betrieblichen oder sicherheitsbedingten Einschränkungen kommen.

Die ParkGuard Solutions GmbH garantiert nicht, dass die Plattform jederzeit unterbruchsfrei, fehlerfrei oder vollständig verfügbar ist.

19. Datenschutz

Die ParkGuard Solutions GmbH verarbeitet personenbezogene Daten gemäss den geltenden Datenschutzbestimmungen sowie der unternehmenseigenen Datenschutzerklärung.

Personenbezogene Daten werden vertraulich behandelt und nur im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen sowie zur Erbringung der Dienstleistungen verarbeitet.

Weitere Informationen finden sich in der Datenschutzerklärung der ParkGuard Solutions GmbH.

20. Änderungen der AGB

Die ParkGuard Solutions GmbH kann diese AGB jederzeit ändern.

Die aktuelle Version wird auf der Webseite und/oder in der App veröffentlicht.

21. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Diese AGB unterliegen Schweizer Recht.

Ausschliesslicher Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Zürich, Schweiz.


Kontakt

Bei Fragen oder Anliegen kontaktieren Sie uns bitte unter:

ParkGuard Solutions GmbH
Schaffhauserstrasse 121
8302 Kloten
Schweiz
E-Mail: support@falsch-parker.ch