
Zoff um Besucherparkplätze? Erfahren Sie alles über die Rechtslage in der Schweiz, klare Reglemente und wie Sie Dauerparker effektiv vermeiden können.
Parkplätze sind knapp und das nicht nur in Grossstädten: Immer mehr Menschen besitzen zwei oder mehrere Fahrzeuge pro Haushalt, während Bauland immer rarer und teurer wird. Dadurch wird in urbanen Ballungsräumen nicht nur Wohnraum, sondern auch Parkplatzfläche zu einer kostbaren Ressource. Besonders heikel dabei: Besucherparkplätze bei Wohnbauten, die eigentlich für Gäste gedacht sind, werden zunehmend dauerhaft von Bewohnern, Pendlern oder Nachbarn blockiert.
Dieses Phänomen begegnet Vermietern, Stockwerkeigentümergemeinschaften sowie Mieter:innen immer häufiger und führt zu Frust, Konflikten und zusätzlichem Verwaltungsaufwand.
Das Besucherparkplatz-Problem: Wer blockiert eigentlich wen?
In Wohnanlagen mit wenigen Mieterparkplätzen weichen Bewohner:innen oft auf Besucherparkplätze aus – nicht selten, weil ihre eigenen Stellplätze fehlen oder zu weit entfernt sind. Die Folge:
- Besucher finden keinen Parkplatz mehr, wenn sie ankommen.
- Falschparker und Dauerparker verschärfen die Situation zusätzlich.
- Für Vermieter und Verwaltungen bedeutet dies ständige Reklamationen und Kontrollaufwand.
Gerade in Quartieren mit hoher Nachfrage entsteht so ein Alltagsärgernis, das viele nicht zu lösen wissen.
Was regelt das Gesetz eigentlich zu Besucherparkplätzen in der Schweiz?
Wichtig vorweg, in der Schweiz gibt es keine einheitliche, bundesweit gesetzliche Regelung, die allgemeingültige Vorgaben macht, wer wie lange Besucherparkplätze nutzen darf. Vielmehr gilt: Die Nutzung wird durch interne Regelwerke bestimmt – also durch Mietvertrag, Hausordnung, Stockwerkeigentümer- oder Parkplatzreglement.
Die wichtigsten rechtlichen Grundsätze:
Besucherparkplätze gehören grundsätzlich zum gemeinschaftlichen Eigentum einer Liegenschaft. HEV Region Winterthur
Bewohner:innen dürfen nicht ihre eigenen Fahrzeuge dort parken, weil sie keine „Besucher“ sind.
Was genau ein „Besucher“ ist und wie lange geparkt werden darf, wird im Reglement oder der Hausordnung festgelegt – es gibt dazu keine gesetzliche Dauerregelung.
Bei fehlender Regelung können Vermieter:innen oder Stockwerkeigentümer:innen ein Benutzungsreglement erlassen, etwa mit Parkkarten oder durch digitale Registrierung; hierfür bietet die Falschparker-App eine ausgeklügelte, vollständig integrierte Funktion, mit der Parkplatzberechtigungen digital verwaltet, geprüft und automatisch durchgesetzt werden können.“
Das bedeutet: Einmalige Besuche, Handwerker, Spitex, Gäste für ein paar Tage oder ausländische Besucher gelten normalerweise als berechtigte Nutzer – sofern die Nutzung nicht gegen ein gültiges Reglement verstösst.
Praxisbeispiele: Wie Regeln aussehen (ohne Gesetz)
Beispiel aus einem Besucherparkplatz-Reglement:
✔ Besucher müssen eine Parkkarte sichtbar hinter die Windschutzscheibe legen.
✔ Parkdauer über 8h an Werktagen oder über 15 h am Wochenende ist nicht erlaubt.
✔ Parkkarten berechtigen keine Mieter oder Garagenbesitzer zum Parken.
Ein anderes Merkblatt legt fest:
✔ Besucherparkplätze sind ausschliesslich für Besucher bestimmt und dürfen nicht von Mieter:innen benutzt werden.
✔ Warenumschlag darf bis zu 15 Minuten erfolgen. Bespiel ABZ
Die konkrete Definition und Dauer hängt also ganz vom jeweiligen Reglement vor Ort ab.
Konflikte vermeiden – was Vermieter & Verwalter jetzt tun sollten/könnten
Damit Besucherparkplätze ihrem Zweck gerecht werden und gleichzeitig die Bewohner:innen keinen Rechts- oder Nachbarschaftsstreit provozieren, ist es entscheidend:
Klar definierte Regeln einführen
→Wer zählt als Besucher?
→Wie lange darf geparkt werden?
→Wie wird kontrolliert?
Ein gut ausgearbeitetes Parkplatzreglement schafft Klarheit und reduziert Konflikte.
Sanktionen sinnvoll einsetzen
Nichterlaubtes Dauerparken kann z. B. mit einer Umtriebsentschädigung, Abmahnungen oder im Extremfall einem gerichtlichen Parkverbot geahndet werden.
Digitalisierung nutzen
Online-Registrierungssysteme können helfen, Besucherparkplätze effizient zu verwalten – jedoch müssen diese transparent und klar kommuniziert werden, damit Gäste nicht ungewollt gebüsst werden.
Fazit: Besucherparkplätze als Teil der Wohnqualität
Besucherparkplätze sind ein zentraler Teil des Wohnalltags in urbanen Gebieten. Sie dienen dazu, Gästen unkompliziertes Parkieren zu ermöglichen – doch genau dieser Zweck wird durch falsche Nutzung und fehlende Regeln oft verfehlt.
Durch klare Parkplatzregeln, sinnvolle Sanktionen und transparentes Management können Vermieter, Stockwerkeigentümer und Mieter gemeinsam dafür sorgen, dass Besucherparkplätze tatsächlich für Besucher frei bleiben – und nicht zur täglichen Belastung für alle Beteiligten werden.