In der Schweiz gibt es eine spezielle Form des Schadenersatzes, die als Umtriebsentschädigung bezeichnet wird. Diese kommt ins Spiel, wenn Privatgrundstücke unrechtmässig genutzt werden – zum Beispiel, wenn jemand ohne Erlaubnis auf einem Privatparkplatz parkt. Die Umtriebsentschädigung deckt den Aufwand, den der Eigentümer oder Mieter aufwenden muss, um seine Rechte durchzusetzen.
Im Folgenden erklären wir, was eine Umtriebsentschädigung genau ist, wie sie sich von einer Ordnungsbusse unterscheidet, wer berechtigt ist, eine solche Entschädigung auszustellen, und was Sie tun können, wenn Sie eine solche erhalten.
1. Was ist eine Umtriebsentschädigung?
Die Umtriebsentschädigung ist eine Form des Schadenersatzes, die dann angewendet wird, wenn jemand unerlaubt ein Privatgrundstück nutzt – wie etwa beim Falschparken auf einem Privatparkplatz. Anders als Bussen, die von der Polizei auf öffentlichen Verkehrsflächen verhängt werden, werden Umtriebsentschädigungen von privaten Grundstückseigentümern oder ihren Bevollmächtigten ausgestellt.
Mit der Umtriebsentschädigung kann der Eigentümer den Aufwand, der ihm durch die Durchsetzung seiner Rechte entsteht, abdecken. Das Besondere dabei: Mit der Zahlung der Umtriebsentschädigung verzichtet der Eigentümer in der Regel darauf, den Vorfall bei den zuständigen Behörden zur Anzeige zu bringen.
1.1 Unterschied zwischen Umtriebsentschädigung und Ordnungsbusse
Während die Polizei auf öffentlichen Verkehrsflächen für die Durchsetzung von Parkregeln verantwortlich ist und Ordnungsbussen gemäss der Ordnungsbussenverordnung verhängt, gelten auf Privatgrundstücken andere Regeln. Auf Privatflächen, wie z.B. Firmenparkplätzen oder Parkplätzen von Wohnanlagen, sind die Eigentümer selbst für die Durchsetzung der Parkordnung verantwortlich. Die Polizei darf hier keine Bussen ausstellen.
Stattdessen kann der Eigentümer eine Umtriebsentschädigung fordern, um den Aufwand, der durch das unrechtmässige Parken entstanden ist, zu decken. Dies bietet eine rechtliche Handhabe, auch ohne die Polizei einzuschalten.
2. Wer darf eine Umtriebsentschädigung ausstellen, und wie hoch darf diese sein?
Eine Umtriebsentschädigung darf grundsätzlich der Eigentümer oder Mieter eines Grundstücks ausstellen, der durch das unrechtmässige Parken eines Fahrzeugs auf seinem Privatgrund geschädigt wurde. In vielen Fällen wird dies jedoch von beauftragten Dritten wie spezialisierten Dienstleistern übernommen.
Die Höhe der Umtriebsentschädigung kann von den Eigentümern oder Mietern selbst festgelegt werden. In der Praxis bewegt sich der Betrag meist zwischen 40.00 und 80.00 CHF, abhängig vom Aufwand, den die Durchsetzung der Rechte erfordert. Diese Flexibilität ermöglicht es den Betroffenen, den Betrag so anzupassen, dass er den tatsächlichen Umständen gerecht wird.
3. Wie kann man sich gegen eine Umtriebsentschädigung wehren?
Wenn Sie eine Umtriebsentschädigung erhalten haben, sollten Sie zunächst prüfen, ob diese gerechtfertigt ist. Es kommt häufig vor, dass Parkende Schilder übersehen oder versehentlich auf Privatgrund parken. Bevor Sie eine Beschwerde einreichen, stellen Sie sicher, dass:
- Sie sicher sind, dass Ihr Fahrzeug am betroffenen Ort parken durfte.
- Es sich bei der Umtriebsentschädigung tatsächlich um Ihr Fahrzeug handelt.
- Alle Schritte bei der Nutzung der Parkuhr oder App korrekt durchgeführt wurden, einschliesslich der Eingabe des richtigen Kennzeichens und der richtigen Parkzone.
Sollten Sie nach Prüfung aller Fakten zu dem Schluss kommen, dass die Umtriebsentschädigung nicht gerechtfertigt ist, finden Sie auf dem Entschädigungsbescheid Informationen darüber, wie Sie Einspruch erheben können. Achten Sie darauf, alle relevanten Belege beizufügen, um Ihren Standpunkt zu untermauern.
Fazit
Umtriebsentschädigungen sind ein wirksames Mittel für Eigentümer von Privatgrundstücken, um sich gegen unbefugtes Parken zu wehren. Sie bieten eine rechtliche Möglichkeit, entstandenen Aufwand zu decken, ohne auf die Unterstützung der Polizei angewiesen zu sein. Wenn Sie als Autofahrer eine solche Entschädigung erhalten, sollten Sie die Situation sorgfältig prüfen und gegebenenfalls Einspruch erheben.
Weitere Informationen über Umtriebsentschädigungen und wie Sie als Grundstückseigentümer Ihre Rechte durchsetzen können, finden Sie auf unserer Website falsch-parker.ch. Schützen Sie Ihr Eigentum und sorgen Sie für Ordnung auf Ihren Parkplätzen – mit der FalschParker App!